Im Bereich des Verkehrsrechts mache ich im Namen meiner Mandanten Schadenersatzansprüche nach einem Unfall im Straßenverkehr sowohl vor als auch innerhalb einer gerichtlichen Auseinandersetzung geltend. Sie müssen sich nach meiner Beauftragung - möglichst unmittelbar nach dem Unfall - nicht mehr selbst mit dem Unfallgegner oder dessen Haftpflichtversicherung in Verbindung setzen.
Meine Tätigkeit erfaßt insbesondere die Geltendmachung von Fahrzeugschaden und der verbundenen Folgekosten (d.h. Kosten der Reparatur, Wiederbeschaffung, Begutachtung Wertminderung, Zulassung, Mietwagen; auch Nutzungsausfall und Abschleppkosten) sowie - im Falle eines Gesundheitsschadens das Schmerzensgeld und den Ersatz von zusätzlichen Aufwendungen wegen der medizinischen Behandlung. Die Beeinträchtigung bei der Bewältigung des Haushalts durch Mann und Frau (“Haushaltsführungsschaden”) und Erstattung von Verdienstausfall ist ebenfalls Gegenstand meiner Arbeit.
Berücksichtigung finden bei Bedarf weiter die Beratung und Unterstützung im Fall der Anmeldung und Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Ihrer eigenen Unfallversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung.